In Oschatz die Steuererklärung machen lassen

In Oschatz die Steuererklärung machen lassen – In der Beratungsstelle an der Breite Straße 24 können Sie die Einkommensteuererklärung günstig machen lassen. Dabei kümmern wir uns um all Ihre steuerlichen Dinge. Mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages sind bereits die Kosten für unsere ganzjährige steuerliche Betreuung gedeckt. Wir fertigen die Steuererklärung an, stellen bei den Finanzämtern Ihre steuerlichen Anträge und arbeiten immer mit dem Ziel, die maximale Steuerrückerstattung aus Ihrer Steuererklärung zu holen. Übrigens prüfen wir auch Ihren Steuerbescheid und wenn nötig, legen wir Einspruch bei Finanzämtern ein und vertreten Sie innerhalb der Vereinsmitgliedschaft vor dem Finanzgericht. All diese Leistungen sind im Jahresmitgliedsbeitrag inklusive.

In Oschatz die Steuererklärung machen lassen - Starke Gemeinschaft

Diese Leistungen erhalten Sie, wenn Sie in Oschatz die Steuererklärung machen lassen

Hier ist die Liste mit den wichtigsten, zentralen Vorteilen der Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein:

  • Wir erstellen die Steuererklärung
  • Erschwinglicher, jährlicher Mitgliedsbeitrag für den Lohnsteuerhilfe-Service
  • Das ganze Jahr über können Sie uns in allen Fragen zur Steuererklärung ansprechen
  • Der Leiter der Beratungsstelle ist ein erfahrener Lohnsteuerhilfe-Mann
  • Unsere Beratungsstellenleiter werden fortlaufend in Sachen Steuern geschult.

Wer sich für den Service in Oschatz die Steuererklärung machen lassen entscheidet, zahlt einen günstigen Jahresmitgliedsbeitrag. Dieser ist von der Höhe des gesamten Einkommens im Steuerjahr abhängig. In der Beitragsordnung sind Beitragsklassen festgelegt. Das heißt: Wer nicht so viel verdient, zahlt auch einen geringeren Mitgliedsbeitrag. Somit bieten wir unseren Mitgliedern faire Beiträge für Beamte, Arbeitnehmer oder Rentner, damit sich jeder unseren professionelle Lohnsteuerhilfe leisten kann.

Wer Mitglied werden darf und in Oschatz die Steuererklärung machen lassen kann

Lohnsteuerhilfevereine wurden 1964 in Deutschland begründet. Der Gesetzgeber wollte auf dem Wege nichtselbständig Beschäftigten ermöglichen, dass sie eine bezahlbare aber dennoch professionell erstellte Steuererklärung erhalten.

Allerdings stattete der Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine mit einigen Besonderheiten aus. So dürfen Selbständige oder Unternehmer die Leistungen des Lohnsteuerhilfevereins nicht in Anspruch nehmen. Mitglied werden und zum Beispiel in Oschatz die Steuererklärung machen lassen dürfen Beamte, Arbeitnehmer, Angestellte, Rentner, Pensionäre, Auszubildende oder Studenten.

Zum Verständnis hier eine Erläuterung zum Thema von Wikipedia:

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für ihre Mitglieder zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen und in speziellen Einkommensteuerveranlagungsfällen (§ 13 StBerG). Sie wurden auf Betreiben der Gewerkschaften im Jahr 1964 geschaffen. Ziel des Gesetzgebers ist es, dass Arbeitnehmern unabhängig von der Höhe des Einkommens eine steuerliche Beratung zu angemessenen Kosten erhalten können.

Leistungen

Die Leistungen der Lohnsteuerhilfevereine sind die steuerliche Beratung des Mitgliedes, nämlich die Erstellung der Einkommensteuererklärung oder eines Lohnsteuerermäßigungsantrags einschließlich der Versendung an das zuständige Finanzamt, die Berechnung des Erstattungs- oder Nachzahlungsbetrages, Überprüfung der Steuerbescheide, die Einlegung von Einsprüchen und die Klage vor dem Finanzgericht. Für die Inanspruchnahme der Leistungen ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Beitragshöhe kann nach Einkommen gestaffelt sein.

Steuerliche Besonderheiten in Oschatz

Oschatz liegt im Landkreis Nordsachsen zwischen den größeren Zentren Leipzig und Dresden. Rund 15.000 Menschen leben in der Stadt und ihren Ortsteilen. Die lokale Wirtschaft ist mittelständisch geprägt, besonders durch Handwerk, Handel, Gesundheitswesen, Logistik und Dienstleistungen. Beschäftigte arbeiten sowohl direkt in Oschatz als auch in Riesa, Torgau, Leipzig, Dresden oder anderen Orten der Region. Daraus ergeben sich Pendelwege, wechselnde Einsatzorte und mitunter unterschiedliche berufliche Aufwendungen, die in einer Einkommensteuererklärung eine Rolle spielen können.

Die Bahnverbindung auf der Achse Leipzig–Dresden und das regionale Straßennetz prägen die Mobilität vieler Beschäftigter. Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte, beruflich bedingte Reisen oder Tage im Homeoffice gehören daher zu den steuerlich relevanten Themen. Hinzu kommen zum Beispiel klassische Lebenssituationen wie Heirat, Geburt eines Kindes, Pflege von Angehörigen, Krankheitskosten oder der Eintritt in den Ruhestand.

Übrigens können auch Berufseinsteiger nach Ausbildung oder Studium mit komplexen steuerlichen Fragen konfrontiert sein.

In Oschatz die Steuererklärung machen lassen – dafür sprechen zahlreiche gute Gründe.

Über die Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle in Oschatz

In Oschatz die Steuererklärung machen lassen kann man an der Breite Straße 24, 04758 Oschatz.

Die Daten der Beratungsstelle auf einen Blick:

Standort 04758 Oschatz
Straße Breite Straße 24
Ansprechpartner Herr Peter Idaczek
Kontakt Telefon (0 34 35) – 92 62 53
Faxnummer (0 34 35) – 92 62 53
E-Mail Adresse info@lohnsteuerhilfe-oschatz.de
Koordinaten 51.295817 nördlicher Breite und 13.108604 östlicher Länge
Bürozeiten Montags, dienstags und mittwochs von 09:00 bis 18:00 Uhr sowie donnerstags und freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr
Zusätzliche Termine Weitere Termine sind jederzeit nach Vereinbarung möglich

Unterlagen können persönlich in der Breite Straße 24 abgegeben werden. Digital ist die Einreichung per E-Mail möglich. Ferner können Dokumente per Post oder per Telefax übermittelt werden.

Häufige Fragen zu in Oschatz die Steuererklärung machen lassen

Wie viel muss ich zahlen, damit ich in Oschatz die Steuererklärung machen lassen kann?

In der Beitragsordnung legt der Lohnsteuerhilfeverein den für Mitglieder jährlich zu bezahlenden Mitgliedsbeitrag sozial gestaffelt fest. Dies geschieht, damit auch Menschen mit geringerem Einkommen sich die Steuererklärung erstellen lassen können. Den Link zur aktuellen Beitragsordnung finden Sie in der mobilen Ansicht unten auf dieser Seite bzw. in der rechten Spalte. Der jährlich zu entrichtende Mitgliedsbeitrag nimmt Bezug auf die Bruttojahreseinnahmen des jeweiligen Mitglieds. Alle Mitglieder im Lohnsteuerhilfeverein werden ganzjährig steuerlich betreut und haben somit auch jederzeit Anspruch auf die Leistungen des Lohnsteuerhilfevereins.

Ist ein Lohnsteuerhilfeverein billiger als ein Steuerberater?

Ja, Lohnsteuerhilfevereine sind preisgünstiger. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber 1964 Lohnsteuerhilfevereine eingeführt. Steuerberater rechnen nach Regelungen in der Gebührenordnung für Steuerberater ab. Dadurch entscheidet Arbeitsaufwand und Gegenstandswert über den Betrag, den der Steuerberater in Rechnung stellt.

Sind Steuersoftware oder etwa die Elster App Alternativen zur Lohnsteuerhilfe?

Steuersoftware kann man oft günstig kaufen, die Elster App, das Programm der Finanzbehörde ist sogar kostenfrei. Allerdings ist dies zu bedenken: Steuerprogramme oder die Elster App bieten das persönliche Beratungsgespräch nicht an. Genau dieses Beratungsgespräch ist der Garant dafür, dass auch alle steuerlich relevanten Punkte in die Einkommensteuererklärung einfließen. Anders ausgedrückt: Mit Software oder Apps geht man das Risiko ein, Geld an den Fiskus zu verschenken. Hinzu kommt, dass die Arbeit des Lohnsteuerhilfevereins rechtssicher ist.

Wer kann vom Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung machen lassen?

Die Leistungen des Lohnsteuerhilfevereins erhalten Steuerzahler ausschließlich im Rahmen einer Jahresmitgliedschaft. Mitglied werden dürfen zum Beispiel Beamte, Angestellte, Arbeitnehmer, Rentner und viele andere Personengruppen allerdings nur nichtselbständig beschäftigte Steuerzahler. Unternehmer oder Selbständige können nicht Mitglied werden und damit auch nicht den Lohnsteuerhilfe-Service erhalten.

Die Steuern vom Lohnsteuerhilfeverein machen zu lassen, bietet Rechtssicherheit. Folglich ist unser Ziel immer, die höchst mögliche Steuerersparnis für unsere Mitglieder zu erreichen. Informieren Sie sich bei der Beratungsstelle an der Breite Straße 24.

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